Wie setzt sich die Finanzkommission zusammen?
Die Finanzkommission in Rupperswil besteht aus fünf Mitgliedern (aktuell 2 Frauen und 3 Männern) und konstituiert sich im Übrigen selbst. Das bedeutet, dass die Mitglieder selbst bestimmen, wie die Ämter in der Kommission verteilt werden. Politisch sind zurzeit zwei der drei Ortsparteien in der Finanzkommission vertreten (3 FDP, 1 SVP), ein Mitglied ist parteilos. Es gibt aber keine vorgeschriebene politische Zusammensetzung. Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich drei Funktionen: Das Präsidium, das Aktuariat und die übrigen Mitglieder als Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer.
Wer kann in die Finanzkommission gewählt werden?
In Rupperswil wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der Finanzkommission. Wählbar sind alle in Rupperswil wohnhaften Personen, die volljährig sind und in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzen, also an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Nur wer wählen und abstimmen darf, kann auch selbst in die Finanzkommission gewählt werden.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz keine speziellen fachlichen Wahlvoraussetzungen für die Mitglieder der Finanzkommission vor. Für viele Aufgaben und Tätigkeiten der Finanzkontrolle sind jedoch grundlegende oder sogar spezielle Kenntnisse des Rechnungswesens notwendig. Es ist deshalb von Vorteil, wenn in Frage kommende Kandidatinnen und Kandidaten über Kenntnisse des Rechnungswesens verfügen.
Welche Kompetenzen hat die Finanzkommission?
Die Finanzkommission kann keine verbindlichen Anordnungen an die Verwaltung oder die Gemeindebehörden erteilen. Ihre Aufgabe ist es, Empfehlungen oder Vorschläge gegenüber der Gemeindeversammlung abzugeben. Die Finanzkommission kann vom Gemeinderat über die Erledigung einzelner Verwaltungsgeschäfte und über die Abwicklung einzelner Kredite Auskunft sowie in die entsprechenden nicht vertraulichen Akten Einsicht verlangen. Der Gemeinderat ist hingegen nicht verpflichtet, Auskunft zu geben über Detailberatungen, politische Überlegungen und über Angelegenheiten, die unter das Amtsgeheimnis fallen. Auch die Mitglieder der Finanzkommission selbst unterstehen dem Amtsgeheimnis. Die Schweigepflicht erstreckt sich insbesondere auf alle Wahrnehmungen, welche die persönliche Sphäre von Einzelpersonen oder Familien betreffen (Sozialhilfe, Sonderschulfälle, usw.).
Was genau macht die Finanzkommission?
Bei ihrer ganzen Tätigkeit ist die Finanzkommission im ausschliesslichen Dienst der Bürgerinnen und Bürger tätig. Sie steht dem Gemeinderat zwar beratend zur Verfügung, die Gemeindebehörden können ihr aber keine verbindlichen Anweisungen erteilen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Hauptaufgaben der Finanzkommission sind:
- Stellungnahme zum jährlichen Haushaltsplan (Budget) der Gemeinde;
- Überprüfung der Jahres- und Kreditabrechnung, also der effektiven Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde;
- Überprüfung der Haushaltsführung der Gemeinde.
Welche Rolle hat die Finanzkommission bei der Beratung des Gemeinderates?
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen, kann die Finanzkommission noch weitere Aufgaben übernehmen, wenn die Gemeindeordnung oder die Gemeindeversammlung es so bestimmen oder wenn der Gemeinderat eine Beratung zu bestimmten Themen wünscht. Dies Beratung muss sich aber auf Einzelfälle und ausgewählte Finanzthemen beschränkten, weil damit eine heikle Konstellation entsteht: Je mehr die Finanzkommission in die gemeinderätliche Willensbildung einbezogen wird, desto weniger hat sie zum Finanzhaushalt der Gemeinde die nötige Distanz, um die Kontrollaufgaben mit der nötigen Unabhängigkeit wahrnehmen zu können. Daher muss die Fiko zurückhaltend und vorsichtig sein, wie viel Beratung sie dem Gemeinderat anbietet. Sie kann darum zum Beispiel nicht die Budgetierung begleiten oder Tipps geben, wie ein konkreter Geschäftsvorgang in der Buchhaltung zu verbuchen ist. Trotzdem kann die Meinung der Finanzkommission aber für den Gemeinderat sehr hilfreich sein, besonders im Vorfeld von wichtigen finanziellen Entscheidungen.
An wen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich eine Mitwirkung in der Finanzkommission vorstellen können?
Interessierte Personen dürfen sich gerne an verschiedene Anlaufstellen wenden. Die aktuellen Mitglieder der Finanzkommission stehen für Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Politisch interessierte Persönlichkeiten haben zudem die Möglichkeit, über die Parteipräsidenten der jeweiligen Ortsparteien weitere Informationen und Auskünfte zu erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich direkt bei den Gemeindebehörden (Gemeindeschreiber oder Leiterin Departement Finanzen, Gesundheit und Kultur) zu melden.
Alle Kontaktinfos zur Finanzkommission:
Weitere Informationen:
Roman Gubser, info@fdp-rupperswil.ch
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